Quarantäne – für wen und wie lange?!

Da durch die massiv gestiegene Zahl Corona-Kranker die Gesundheitsämter inzwischen stark überlastet sind, werden Kontaktpersonen nicht mehr automatisch informiert. Laut Homepage des Gesundheitsamtes gelten aktuell nachfolgende Regelungen: Personen, die im selben Haushalt mit einem Covid-Erkrankten leben, oder andere enge Kontaktpersonen müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Sie müssen nicht in Quarantäne, wenn sie voll geimpft oder im letzten halben Jahr genesen sind (solange sie keine Symptome entwickeln).

Infizierte werden gebeten, Personen zu informieren, zu denen sie zwei Tage vor dem Test oder vor Symptombeginn Kontakt hatten. Diese Personen (sofern sie nicht geimpft oder genesen sind) sollten sich  in Quarantäne begeben und sich selbständig online beim Gesundheitsamt melden unter https://coronakontakt. nuernberg.de. Wer während der Quarantäne Symptome entwickelt, sollte sich sofort PCR-testen lassen und das Gesundheitsamt informieren. Bleibt die Person ohne Symptome, kann die Quarantäne nach 10 Tagen beendet werden.

Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn nach 7 Tagen ein Antigentest durch medizinisches Personal negativ ist. Die gilt auch für Familienmitglieder, wenn sich die infizierte Person in der Wohnung streng von den anderen getrennt aufhalten konnte.

Infizierte oder enge Kontaktpersonen können die Quarantäne beendet, wenn sie:

  1. symptomfrei sind oder symptomfrei geblieben sind
  2. bei Infizierten das zu Beginn festgelegte Quarantäne-End-Datum (14 Tage nach Symptombeginn/positivem Test) erreicht ist und ein Kontroll-Test (PCR- oder Antigen-Test) negativ ist
  3. bei asymptomatischen Kontaktpersonen, wenn 10 Tage vergangen sind oder nach 7 Tagen ein Antigen-Schnelltest negativ ist. Wenn der Kontakt im selben Haushalt nicht komplett vermieden werden konnte, muss am 10. Tag ein Antigen-Test negativ ausfallen.

Eine negative PCR-Testung ist für das Quarantäne-Ende erforderlich für Personen, die in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften arbeiten.