Gürtelrose-Impfstoff jetzt Kassenleistung – aber Lieferengpass

Seit Mai 2019 ist nun endlich die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) eine Kassenleistung für Patientinnen und Patienten über 60 Jahre (bei bestimmten Grunderkrankungen bereits ab 50 Jahren). Die Impfung mit dem Impfstoff Shingrix muss zweimal im Abstand von 2-6 Monaten erfolgen, um den Impfschutz zu erreichen.

Auch Patienten, die bereits an Gürtelrose (einer Reaktivierung des Virus nach früherer Windpocken-Infektion) erkrankt waren, sind nicht davor geschützt, erneut Gürtelrose zu bekommen und dürfen geimpft werden. Allerdings kommt es derzeit aufgrund der großen Nachfrage zu Lieferengpässen, sodass auch wir derzeit auf den Impfstoff warten müssen.

Wenn Sie Fragen zur Impfung gegen Gürtelrose haben, sprechen Sie uns in der Hausarztpraxis Hohe Marter gerne an!