Quarantäne –was heißt das eigentlich?

Für ungeimpfte enge Kontaktpersonen eines Corona-Patienten, Erkrankte, die noch auf ihr Test-Ergebnis warten und für nachgewiesen an Covid-19 erkrankte Personen besteht eine Verpflichtung zur Quarantäne bzw. Isolation. Das bedeutet, dass diese Personen die eigene Wohnung nicht verlassen dürfen (es sei denn auf den eigenen Balkon oder in den eigenen Garten).

Sie dürfen nicht zur Arbeit, zum Einkaufen oder Spazieren gehen und keinen Besuch empfangen, um niemanden der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Nur ein Gang zum Arzt oder zum angeordneten Corona-Test ist nach Voranmeldung möglich. Lieferdienste, Postboten oder Bekannte, die für die Person in Quarantäne einkaufen, müssen ihre Lieferungen kontaktlos vor der Türe ablegen. Ist eine Person in einem Haushalt erkrankt, sollte sie sich so gut  wie möglich von den anderen im Haushalt lebenden Personen isolieren, also sich in einem eigenen Zimmer aufhalten und nicht gemeinsam mit den anderen essen oder im Raum sein. Gerade mit Kindern kann das natürlich sehr schwierig zu praktizieren sein.

Wenn Sie in dieser Zeit Probleme haben sollten (nicht medizinischer Natur), können Sie sich an das Bürgertelefon der Stadt Nürnberg wenden unter 0911-231-10644, täglich von 8.30 bis 16.00. Auch wir in der Hausarztpraxis Hohe Marter stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung, rufen Sie uns gerne an!